Ich mache einfach mal ein neues Topic hierfür auf, da ich tatsächlich meine, kein bestehendes, passendes hierzu gefunden zu haben (vgl. etwa dem "Historisches aus Tux" im AF etc.). Falls ich nur nicht darauf gestoßen bin bitte ich um Verzeihung.
Auslöser ist die Genehmigung den SL Kaserer I am Hintertuxer Gletscher mit einer 6-KSB Lärmstange II ab Ende Nov. 2015 zu ersetzen:
https://wwwstatic.tirol.gv.at/t3tiro/uploads/media/5303_46_200115_Laermstange_ueb.pdfMeine Einschätzung hierzu:
Ja, so ändern sich die Zeiten! Vor 10 Jahren hieß es noch von den Betreibern (im pers. Gespräch), dass man keine Sessellifte im Gletscherbereich plane, zu aufwändig, SL seien völlig ausreichend...
Im Bescheid stehen auch die technischen Daten:
Talstation: 2750 m Höhe
Bergstation: 3135 m Höhe (der Gr. Kaserer wird ja gemeinhin mit 3220 m Höhe angegeben. Das der alte und der heutige SL diese Höhe nicht erreichen ist klar, aber ich ging von immerhin knapp 3200 m bisher immer aus, oder zumindest 3175 m. Die Frage ist: kommt die Bergstation deutlich tiefer zu stehen als die heutige SL-Station oder kannte nur (von uns) niemand deren exakte Seehöhe?)
ergo 385 Hm Differenz
Länge 1020 m (recht kurz, verglichen mit dem alten SL Kaserer I, der immer mit 1500 m Länge angegeben war)
Damit wird das eine sehr steile Bahn (Koeffizient aus Länge durch Höhendifferenz 2,65!)
Zitat:
Die geplante Bergstation soll im Bereich einer Felsrippe auf 3135 m Seehöhe errichtet werden und befindet sich gegenüber der bestehenden Bergstation des SL Kaserer 1 170 m nordöstlich. 60 m westlich der geplanten Bergstation befindet sich die Stütze 13 des Groß-SL Kaserer 1.
(S. 5 unten)
Damit müsste man den Bergstationsstandort gut verorten können, denke ich.
Sehr merkwürdig kommt mir allerdings die Begründung vor: die ganzjährige Zufahrt soll durch die neue Bahn ermöglicht werden:
Zitat:
Der Hintertuxer Gletscher wird als Ganzjahresskigebiet betrieben. Da die Zufahrt zu den beiden Schleppliften „Kaserer 1“ und „Kaserer 2“ aufgrund der Gletscherabschmelzung speziell in den Herbstmonaten nicht präpariert werden kann, ist die Errichtung dieser neuen Anlage (6SB Lärmstange II) für die ganzjährige Erschließung dieser beiden Schlepplifte notwendig.
(S. 5 oben)
Wie ändert der Bau der Sesselbahn diesen Sachverhalt? Wenn die Zufahrt nicht präpariert werden kann kommt man doch auch nicht zu einer Sesselbahn hin, oder?
Was heißt außerdem "ganzjährig"? Die wollen doch sicherlich nicht den Bereich plötzlich auch Juni bis Ende September betreiben? Die Nachfrage ist doch viel zu gering und im Olperer- und Gfr. Wand-Bereich hinreichend bedient. (entnehme ich zumindest Starlis dankenswert regelmäßigen Berichten)
Insgesamt passt das Projekt gut zum allgemeinen Komfort-Trend: das KSH baut eine Gondel im Gletscherbereich und ersetzt SLte, Stubai ja schon länger, im Pitztal gibts nur noch den Brunnkogel-SL, in Sölden die EUBs und vielleicht mittelfristig eine KSB Panorama...
Einige schöne juristische Stilblüten enthält der Bescheid auch:
Zitat:
Das Wort Gletscherschigebiet setzt sich zusammen aus den beiden selbstständigen Begriffen Gletscher und Schigebiet